AGB für Händler

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Lieferungen und Leistungen der Scythe EU GmbH (im folgenden Scythe genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung wenn der Kunde im Zusammenhang mit seiner
    Bestellung auf diese hinweist und Scythe diesen nicht widerspricht.
  2. An Angebote ist Scythe 30 Tage ab Datum des Angebots gebunden, es sei denn das Angebot trägt den Hinweis „Zwischenverkauf vorbehalten“. In diesem Fall kommt ein Vertrag erst durch Annahme des Angebots des Kunden durch Scythe zustande.

II. Preise, Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Sämtliche Kosten des Versandes trägt der Kunde soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
  3. Der Rechnungsbetrag ist fällig zu dem in der Rechnung genannten Datum. Ab dem darauffolgenden Tag befindet sich der Kunde in Verzug.
  4. Teillieferungen und getrennte Teilrechnungen sind statthaft.
  5. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  6. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderem als auf diesem Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.
  7. Scythe ist berechtigt Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abzutreten.

III. Gefahrübergang und Abnahme

  1. Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Gegenstände zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind, und zwar auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen oder kommt dieser in Annahmeverzug so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Verzögerung auf diesen über.
  2. Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

IV. Prüfung der Ware

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Eventuelle Mängel sind innerhalb von 3 Werktagen nach Zustellung anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
  2. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen.

V. Zugelassener Vertrieb der Lieferungen

  1. Der Vertrieb der Lieferungen von Scythe bzw. der unter Verwendung der Lieferungen der Firma Scythe hergestellten weiteren Produkte ist nur in diejenigen Länder gestattet, hinsichtlich derer Scythe schriftlich die Lieferungen freigegeben hat. Ohne schriftliche Freigabe übernimmt Scythe keinerlei Haftung. Der Kunde hat Scythe
    falls er gleich wohl solche Lieferungen ausführt, von allen geltend gemachten Schadensersatzansprüchen freizustellen. Weitergehende Ansprüche seitens Scythe
    bleiben hiervon unberührt.

VI. Lieferfrist und Verzug

  1. Verbindlich vereinbarte Liefertermine oder –fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Die Einhaltung der Liefer und Leistungsverpflichtungen von Scythe setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen.
  3. Liefer und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Scythe die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu insbesondere die Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg und Aufruhr gehören, auch wenn sie bei Scythe, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Scythe auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Scythe, die Lieferung bzw. Leistung  um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten  Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

VII. Eigentumsvorbehalt und Rücktritt

  1. Die an den Kunden ausgelieferten Vertragsprodukte bleiben bis zu der endgültigen Bezahlung aller mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Forderungen im Eigentum von Scythe, unbeschadet des Gefahrübergangs aus diesem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsprodukt im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu veräußern und Zahlungen einzuziehen. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen gegenüber seinen eigenen Kunden aus dem Weiterverkauf des Vertragsproduktes an die Firma Scythe ab. Diese ist verpflichtet, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn der Wert der Sicherheit den Wert der offenen Forderungen um 20 % überschreitet. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Scythe die Veräußerung und Einziehungsermächtigung des Kunden widerrufen und die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Informationen und Unterlagen verlangen.
  2. Die Be – und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag von Scythe. Erfolgt eine Verarbeitung mit Scythe nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Scythe an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Scythe gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Scythe nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter hat der Kunde Scythe unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle des Zahlungsverzuges und anderer Tatsachen, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Bonität des Kunden schließen lassen, kann Scythe die Vorbehaltsware, soweit sie in ihrem Alleineigentum steht, an sich nehmen. Die Ansichnahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  4. Scythe kann vom Vertrag zurücktreten, wenn  eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

VIII. Gewährleistung

  1. Mängelansprüche verjähren – unbeschadet der Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Garantieübernahmen – in einem Jahr ab Ablieferung. Beim Kauf von gebrauchten Waren sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen, sofern Scythe die Ware nicht ausdrücklich als neuwertig verkauft. Soweit die Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, bleiben die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB unberührt. Der Kunde hat Scythe im Zweifel nachzuweisen, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorlag.
  2. Sachmängelansprüche bestehen nicht
    a)  bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit
    b)  bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
    c)  wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird,
    die nicht den Installationsanforderungen des Herstellers entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
    Mangel sind,
    d)  wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
  3. Bei Vorliegen eines Sachmangels ist Scythe nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Scythe über. Ist Scythe zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, ist dies mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder beseitigt Scythe Mängel nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist, ist der Kunde zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Liefert Scythe zum Zwecke der Nacherfüllung ein Ersatzprodukt, hat der Kunde das mangelhafte Produkt herauszugeben und Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten.
  4. Für im Rahmen der Nacherfüllung erbrachte Leistungen haftet Scythe im selben Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, allerdings nur bis zum Ablauf
    des für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistungszeitraums.
  5. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen als den im Vertrag vorgesehenen Ort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht bestimmungsgemäßem Gebrauch.

IX. Haftung

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Scythe haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht oder ein Personenschaden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) vorliegt.

X. Warenrücksendungen

Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung von Scythe und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.

XI. Widerruf

Widerrufsbelehrung

Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Der Widerruf ist zu richten an:
Scythe EU GmbH,
Reklamation Abt. / G78
Willinghusener Weg 5c
22113 Oststeinbek

E-Mail: m.heldt@scythe.com
Fax an: +49 (0) 40 – 822 459 8899

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.  Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

XII. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für amtsgerichtliche Verfahren ist Reinbek, für landgerichtliche Verfahren Lübeck.

XIII. Sonstiges

  1. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
  2. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar sein, wird die Wirksamkeit und Durchführung aller übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung ist in jedem Fall durch diejenige wirksame und/oder durchführbare Bestimmung als
    ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien verfolgten Zweck am nächsten kommt. Vorstehendes gilt entsprechend, falls der Vertrag Lücken enthalten sollte.